Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen

April 2021

1. Definitionen

„Werktag“ bezeichnet einen Tag (außer Samstag, Sonntag oder Feiertag), an den Banken in Nordrhein-Westfalen für den Geschäftsverkehr geöffnet sind.

„Käufer“ bezeichnet einen Kunden des Verkäufers, der in der Regel Geschäftskunde ist.

„Bedingungen“ bezeichnet diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen oder beides.

„Vertrag“ bezeichnet einen verbindlichen Vertrag über den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen oder beides, der vom Verkäufer und Käufer abgeschlossen wird.

„Notfalleinsatz“ bezeichnet die Rufbereitschaft für Notfall-Störungen in Anlagen oder Ausrüstungen des Käufers, die der Verkäufer dem Käufer gemäß diesen Bedingungen in Verbindung mit einem Vertrag über die Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung stellt.

„Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet ein Ereignis, auf das der Verkäufer keinen angemessenen Einfluss hat, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitsstreitigkeiten (unabhängig davon, ob die Belegschaft des Verkäufers oder einer anderen Partei betroffen ist), der Ausfall eines Versorgungsunternehmens oder eines Transportnetzes oder Krieg, Aufruhr, Terrorismus, ziviler Aufruhr, vorsätzlich herbeigeführter Schaden, Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Regeln, Vorschriften oder Anweisungen, Unfälle, Ausfälle von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Flut, Sturm, Versagen von Lieferanten oder Unterauftragnehmern.

„Waren“ bezeichnet die Waren, die vereinbarungsgemäß und entsprechend der Auftragsbestätigung vom Verkäufer an den Käufer verkauft werden.

„Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle Urheberrechte, Datenbankrechte, Rechte an Halbleitern, Topographien, Designrechte, Marken, Handelsnamen, Patente, Domänennamen und alle anderen geistigen Eigentumsrechte ähnlicher Art (ob registriert oder nicht), die irgendwo auf der Welt gelten.

„Haftungsobergrenze für Dienstleistungen“ bezeichnet die Gesamthaftungsgrenze des Verkäufers in Bezug auf einen Dienstleistungsvertrag (oder den Teil eines Vertrags für Waren und Dienstleistungen, der sich auf Dienstleistungen bezieht), wie in der Auftragsbestätigung dargelegt.

„Verluste“ bezeichnet:

(a) jeden indirekten, speziellen oder Verlust oder Folgeschaden; oder

(b) Verlust von Daten oder sonstigen Ausrüstungen oder Eigentum; oder

(c) wirtschaftlicher Verlust oder Schaden; oder

(d) die Haftung für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die Dritte erlitten haben
(einschließlich zufälliger und strafbarer Schäden); oder

(e) jeglicher Verlust von tatsächlichen oder erwarteten Gewinnen, Zinsen, Erlösen, erwarteten Einsparungen oder Geschäften oder Schäden am

„Nicht-Standard-Ausrüstung“ bezeichnet jede Standardausrüstung, an der Änderungen vorgenommen wurden, um kundenspezifische Anforderungen zu erfüllen.

„Auftragsbestätigung“ ist gemäß der Definition in Ziffer 3(d) auszustellen.

„Bestellung“ ist gemäß der Definition in Ziffer 3(c) auszustellen. “Verkäufer“ bezeichnet TDF Deutschland GmbH, Wuppertal.

„Dienstleistungen“ bezeichnet die Dienstleistungen, die vereinbarungsgemäß und entsprechend der Auftragsbestätigung vom Verkäufer an den Käufer bereitgestellt werden.

„Spezifikation für Waren“ bezeichnet die Spezifikation für die Waren, die

schriftlich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart wird.

„Spezifikation für Dienstleistungen“ bezeichnet die Spezifikation für die Dienstleistungen, die schriftlich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart wird.

„Vereinigtes Königreich“ bezeichnet das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland.

2. Auslegung der Verträge

(a) Das einheitliche Gesetz über den internationalen Verkauf, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und die internationalen Bestimmungen für die Auslegung der Handelsbedingungen, die von der Internationalen Handelskammer aufgestellt wurden (INCOTERMS), sind ausgenommen. Für den Abschluss, die Gültigkeit und Erfüllung aller Verträge gilt ausschließlich ein deutscher Gerichtsstand am Sitz des Verkäufers für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem zwischen Käufer und Verkäufer geschlossenen Vertrag ergeben.

(b) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten.

(c) Die hier verwendeten Überschriften dienen nur der Übersicht und haben keinen Einfluss auf den

(d) Die Wörter im Singular beinhalten den Plural und die im Plural beinhalten den

(e) Der Verweis auf eine Bedingung bezieht sich auf eine Bedingung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern der Kontext nichts anderes

3. Vertragsabschluss und Anwendung der Bedingungen

(a) Alle Verträge gelten unter Einschluss dieser

(b) Jede Änderung dieser Bedingungen hat keine Wirkung, es sei denn, sie wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart und von einem Zeichnungsberechtigten des Verkäufers Eine Vertragsänderung hat keine Wirkung, es sei denn, sie erfolgt schriftlich und wurde von Verkäufer und Käufer (oder deren Bevollmächtigten) unterzeichnet.

(c) Ein potenzieller Käufer muss seine Bestellung für Waren oder Dienstleistungen (oder beides) aufgeben, indem er vorzugsweise das Standard-Bestellformular des Verkäufers, (die „Bestellung“) ausfüllt. Jede Bestellung gilt als Angebot des potenziellen Käufers für den Kauf der Waren oder Dienstleistungen (oder von beiden) des Verkäufers, die gemäß diesen Bedingungen in der Bestellung aufgeführt

(d) Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn der Verkäufer dem potenziellen Käufer ein Bestellbestätigungsformular ausstellt, aus dem die Annahme des Angebots des potenziellen Käufers zu diesen Bedingungen hervorgeht (die „Auftragsbestätigung“). Ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kommt zu dem Zeitpunkt zustande, an dem der Verkäufer die Auftragsbestätigung an den Käufer aushändigt oder, falls früher, wenn der Verkäufer die relevanten Waren oder Dienstleistungen (oder beides) an den Käufer liefert.

(e) Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer dar, und der Käufer erkennt an, dass er sich nicht auf Aussagen, Versprechungen oder Zusicherungen gestützt hat, die von oder im Namen des Verkäufers gemacht oder abgegeben wurden und nicht im Vertrag enthalten sind.

(f) Der Käufer stellt sicher, dass die Beschreibung der bestellten Waren oder Dienstleistungen (oder beides), die in seiner Bestellung und in allen zutreffenden Spezifikationen vollständig und genau enthalten sind.

(g) Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen und Konditionen, die der Käufer dem Verkäufer auferlegen oder in den Vertrag einbeziehen möchte oder die als Handelsbrauch oder praktische Übung auftauchen. Diese Bedingungen können durch zusätzliche Bedingungen erweitert werden, die vom Verkäufer schriftlich festgelegt und in der Auftragsbestätigung bestätigt werden.

4. Angebote und Bestellungen

(a) Alle Kalkulationen des Verkäufers stellen kein Angebot im rechtlichen Sinne dar und werden dahingehend abgegeben, dass der Käufer auf diese ein bindendes Angebot abgeben kann, das dann vom Verkäufer durch eine Auftragsbestätigung angenommen werden kann.

(b) Alle vom Verkäufer abgegebenen Angebote sind maximal für einen Zeitraum von zweiundzwanzig (22) Geschäftstagen und erst nach dem Ausstellungsdatum gültig, sofern der Verkäufer ein Angebot nicht zuvor durch schriftliche Mitteilung an den Käufer zurückgezogen hat.

(c) Vorbehaltlich Ziffer 4(d) wird jede vom Verkäufer akzeptierte Bestellung auf der Grundlage akzeptiert, dass der Preis für die Waren oder Dienstleistungen (oder beides) dem im Angebot des Verkäufers angegebenen Preis entspricht, und dass das Angebot des Verkäufers noch gültig ist und dass zum Zeitpunkt der Annahmen keine schriftliche Widerrufserklärung vom Verkäufer erteilt wird.

(d) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, ein Angebot jederzeit innerhalb der Gültigkeitsdauer des Angebots und vor Abschluss des Vertrags schriftlich zu widerrufen. Für den Fall, dass der Verkäufer den Preis von Waren oder Dienstleistungen (oder beidem), die zum Verkauf oder zur Lieferung angeboten werden, ändert, gelten alle bestehenden Angebote in Bezug auf dieses Waren- oder Dienstleistungsangebot (oder beide) als automatisch widerrufen und der Verkäufer unterbreitet dem potenziellen Käufer damit ein neues Angebot.

(e) Die in den Angeboten des Verkäufers angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und einschließlich etwaiger Preisnachlässe, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbart wurden.

(f) Alle Bestellungen eines potenziellen Käufers werden vorzugsweise per Fax, Post oder E-Mail oder, sofern vom Verkäufer im Voraus schriftlich per Telefon oder elektronischem Handelsportal vereinbart.

VERKAUF VON WAREN

5. Die Waren

(a) Die Waren sind in der Spezifikation für Waren beschrieben. Die Waren müssen in materieller Hinsicht der Spezifikation für Waren entsprechen. Alle angegebenen Maße oder Gewichte, die in der Spezifikation des Verkäufers für Waren angegeben sind, stellen nur eine Schätzung dar. Jede in der Spezifikation für Waren angegebene Menge ist eine Schätzung.

(b) Sämtliche Leistungszahlen, Beschreibungen des Verkäufers (mit Ausnahme der in der Spezifikation für Waren enthaltenen Beschreibung), Zeichnungen und Warenproben sind nur Näherungswerte und dienen nur als Orientierungshilfe. Der Verkäufer haftet nicht für deren Richtigkeit und sie sind nicht vertragsrelevant.

(c) Der Verkäufer kann die Spezifikation für Waren ändern:

(i) um Änderungen an den Waren vorzunehmen, die er zur angemessenen Zufriedenheit des Käufers und zu den Verbesserungen der Waren umsetzen kann, oder;
(ii) wenn dies aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen erforderlich ist

(c) Der Verkäufer kann den Preis der Waren durch schriftliche Mitteilung an den Käufer jederzeit vor der Lieferung erhöhen, um jedweden Anstieg der Warenkosten für den Verkäufer zu berücksichtigen, die auf Folgendes zurückzuführen sind:

(i) Faktoren, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat (einschließlich Wechselkursschwankungen, Steuer- und Abgabenerhöhungen sowie Kostenerhöhungen für den Einkauf oder die Herstellung der Waren);
(ii) jede Anfrage durch einen Käufer, die Liefertermine, Mengen oder Arten von bestellten Waren oder die Spezifikation für Waren zu ändern; oder
(iii) jede Verzögerung, die durch Anweisungen des Käufers in Bezug auf die Waren oder das Versäumnis des Käufers verursacht wird, muss dem Verkäufer eine angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen in Bezug auf die Waren gegeben werden

(e) Alle Zeichnungen, Entwürfe und Angebote, für die der Käufer keine Waren nachbestellt, bleiben Eigentum des Verkäufers und werden vom Käufer als vertraulich behandelt und in keiner Weise haftet der Verkäufer für solche Zeichnungen, Entwürfe oder Angebote.

6. Versand und Zustellung

(a) Zu Zwecken dieser Ziffer 6 bezeichnet „Waren“ die Waren in ihrer Gesamtheit, wenn keine Teillieferung erfolgt oder im Falle einer Teillieferung

(b) Sofern vom Verkäufer nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der Waren an den Ort, den der Verkäufer in der Auftragsbestätigung („Lieferort“) angegeben hat.

(c) Jeder angegebene Liefertermin ist ein ungefährer Liefertermin und ist nicht vertraglich fixiert. Der Verkäufer wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die angegebenen Liefertermine einzuhalten. Wenn kein Liefertermin angegeben ist, erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist.

(d) DER VERKÄUFER ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR JEDWEDE VERLUSTE (GEMÄSS DEFINITION), DIE DIREKT ODER UNMITTELBAR DURCH EINEN LIEFERVERZUG DER WAREN AUFGRUND VON FAHRLÄSSIGKEIT DES VERKÄUFERS VERURSACHT WERDEN, SOFERN KEIN ABSICHTLICHES ODER GROB FAHRLÄSSIGES FEHLVERHALTEN DES VERKÄUFERS VORLIEGT.

(e) JEGLICHER LIEFERVERZUG DER WAREN BERECHTIGT DEN KÄUFER NICHT, DEN VERTRAG ZU KÜNDIGEN ODER RÜCKABZUWICKELN, WENN DIESER VERZUG NICHT ÜBER 180 TAGE ZURÜCKLIEGT.

(f) Die Lieferung der Ware ist beim Eintreffen am Lieferort abgeschlossen. Das Risiko des Verlustes geht mit Abschluss der Lieferung auf den Käufer über.

(g) Sofern der Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, kann der Verkäufer die Versandart auswählen und dem Käufer die Transportkosten in Rechnung Der Preis für Standardversand und Verpackung beträgt EUR 25,00, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist. Wenn die Waren auf Wunsch des Käufers auf besondere oder ausdrückliche Weise geliefert werden sollen, stellt der Verkäufer dem Käufer die gesamten Transportkosten in Rechnung. Wenn eine spezielle Verpackung erforderlich ist (ob auf Wunsch des Käufers oder weil der Verkäufer eine besondere Verpackung für erforderlich hält), stellt der Verkäufer dem Käufer die vollen Kosten für diese Verpackung in Rechnung. Etwaige Kosten für die Zollabfertigung (falls zutreffend) trägt der Käufer.

(h) Bei der vertraglichen Vereinbarung des Transports und/oder der Warenversicherung während des Transports gilt der Verkäufer ausschließlich als Bevollmächtigter des Käufers.

(i) Der Käufer ist verpflichtet die Ware unverzüglich nach Lieferung zu prüfen;

(ii) den Verkäufer und jeden Spediteur innerhalb von vier (4) Werktagen nach dem Liefertermin zu benachrichtigen, und bei Nichtlieferung innerhalb von zehn (10) Werktagen nach der planmäßigen Lieferung der Waren bei gewöhnlichem Ablauf schriftlich über einen Mangel oder sichtbaren Schaden zu benachrichtigen;

(iii) im Falle einer Minder- oder beschädigten Lieferung, dem Verkäufer eine angemessene Gelegenheit einzuräumen, die Waren zu überprüfen.

Andernfalls gilt die Ware als vom Käufer akzeptiert.

(j) Der Verkäufer kann Teillieferungen für die Waren vereinbaren, wobei jede Teillieferung als separater Vertrag gilt. Unbeschadet der anderen Bestimmungen dieses Vertrages berechtigt ein Lieferausfall oder eine beschädigte Lieferung im Rahmen eines Vertrags oder einer Teillieferung den Käufer nicht dazu, einen anderen Vertrag oder eine andere Teillieferung zu widerrufen oder zu kündigen.

(k) Wenn der Käufer aus irgendeinem Grund die Lieferung von Waren innerhalb von zwei (2) Werktagen nicht akzeptiert, nachdem der Verkäufer den Käufer darüber informiert hat, dass die Waren bereit stehen, oder der Verkäufer die Ware nicht rechtzeitig liefern kann, weil der Käufer bei Ankündigung der Lieferung durch den Verkäufer keine entsprechenden  Anweisungen,      Dokumente,      Lizenzen   oder Genehmigungen für die Waren zur Verfügung gestellt hat, gilt vorbehaltlich höherer Gewalt:

(i) die Lieferung der Waren am zweiten (2.) Werktag nach dem Tag, an dem der Verkäufer den Käufer über die Bereitstellung der Waren informiert hat, um 00 Uhr als abgeschlossen;
(ii) dass das Warenrisiko mit Abschluss der Lieferung auf den Käufer übergeht; und
(iii) der Verkäufer die Waren bis zur Lieferung lagern kann, woraufhin der Käufer für alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich Lagerung und Versicherung) verantwortlich ist. Der Käufer haftet für alle Verluste, die dem Verkäufer entstehen, wenn der Käufer die Warenlieferung nicht annimmt.

(l) Wenn der Käufer zehn (10) Werktage, nachdem der Verkäufer den Käufer darüber informiert hat, dass die Waren bereitstehen, die Lieferung der Waren nicht abgenommen hat, kann der Verkäufer einen Teil oder die gesamte Ware weiterverkaufen oder anderweitig darüber verfügen.

7. Eigentumsvorbehalt

(a) Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst nach vollständiger Bezahlung des fälligen Betrags (einschließlich der Zahlung von Verzugszinsen) auf den Käufer über, und zwar für:

(i) die Waren; und
(ii) alle anderen Waren oder Dienstleistungen, die der Verkäufer dem Käufer geliefert hat und die zur Zahlung fällig sind.

(b) Bis zum Eigentumsübergang auf den Käufer wird der Käufer:

(i) die Waren verwahren;
(ii) die Waren getrennt von allen anderen Waren des Käufers lagern, so dass die Waren als Eigentum des Verkäufers erkennbar bleiben;
(iii) keine Kennzeichnungen oder Verpackungen auf oder in Bezug auf die Waren entfernen, unlesbar oder unkenntlich machen;
(iv) die Ware ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht fixieren, anhängen, kombinieren, in ein anderes Produkt einbauen oder verarbeiten oder mit den Räumlichkeiten, Anlagen oder Ausrüstungsgegenständen des Käufers zusammenführen;
(v) die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand aufbewahren;
(vi) die Waren zwischen dem Übergang des Warenrisikos und des Eigentums an den Waren gegen alle Risiken bei einem seriösen Versicherer versichern, was vom Verkäufer zum vollen Preis gebilligt wurde, und dafür sorgen, dass die Waren in der Versicherungspolice als Eigentum des Verkäufers vermerkt werden, bis das Eigentum an den Waren an den Käufer übergeht. Wenn der Käufer die Waren nicht versichert, kann der Verkäufer dies anstelle des Käufers tun, der im Anschluss den Betrag auf Verlangen dem Verkäufer erstattet. Bis das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht, verwahrt der Käufer für den Verkäufer die Police und die Erträge aus dieser Versicherung;
(vii) den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen, wenn er einem der unter den Ziffern 21(a)(iv) bis 21(a)(x) aufgeführten Ereignissen unterliegt; und
(viii) dem Verkäufer solche Informationen über die Waren bereitstellen, die der Verkäufer gelegentlich benötigt;
(ix) die Waren nicht veräußern, belasten, belasten oder belasten oder dies beabsichtigen, sondern der Käufer kann die Waren zu marktüblichen Bedingungen an einen unabhängigen Dritten weiterverkaufen. Zu diesem Zweck tritt der Käufer bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Waren, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, an den Verkäufer Solche Ansprüche umfassen auch Ansprüche gegen die Bank, die im Rahmen eines solchen Verkaufs ein Akkreditiv zum Vorteil des Käufers ausgestellt oder bestätigt hat. Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an.

(c) Wenn der Käufer einem der in den Ziffern 21(a)(iv) bis 21(a)(x) aufgeführten Ereignis unterliegt, bevor das Eigentum der Waren auf den Käufer übergeht, oder der Verkäufer vernünftigerweise der Ansicht ist, dass ein solches Ereignis bevorsteht und den Käufer entsprechend benachrichtigt, dann kann der Verkäufer unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel, die dem Verkäufer zur Verfügung stehen, jederzeit vom Käufer verlangen, die Waren zu übergeben, und falls der Käufer dieser Aufforderung nicht unverzüglich nachkommt, kann der Verkäufer die Räumlichkeiten des Käufers oder eines Dritten betreten, in der sich die Waren befinden, um sie zurückzuholen, wenn die Waren nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt eingebaut

8. Gewährleistung für die Waren

(a) Mangels einer individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien und vorbehaltlich der Ziffer 8(b) gewährleistet der Verkäufer, dass bei Lieferung die Ware für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem

Lieferdatum:

(i) der Spezifikation der Waren entspricht; und
(ii) frei von Material- und Verarbeitungsmängeln ist.

(b) In Bezug auf Waren, bei denen es sich um freistehende Pumpen handelt, gewährleistet der Verkäufer - sofern keine individuelle Vereinbarung zwischen den Parteien besteht – dass die Ware bei Lieferung für einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten ab dem Lieferdatum:

(i) der Spezifikation für Waren entspricht; und
(ii) frei von Material- und Verarbeitungsmängeln ist.

(c) Vorbehaltlich dieser restlichen Ziffer 8 gewährleistet der Verkäufer, dass, wenn der Käufer die Waren innerhalb der jeweiligen Gewährleistungsfrist für diese Waren zurückschickt (wie in Ziffer 8(a) oder 8(b) beschrieben) und bei der Überprüfung durch den Verkäufer die Waren sich in Bezug auf Material oder Verarbeitung oder in Bezug auf die Einhaltung der entsprechenden Spezifikation für Waren als mangelhaft erweisen, er (i) den Käufer darüber informiert, dass diese Waren in Bezug auf Material oder Verarbeitung oder in Bezug auf die Einhaltung der entsprechenden Spezifikation für Waren Mängel aufweisen; und (ii) die Mängel unentgeltlich (nach Wahl des Verkäufers) durch Reparatur der defekten Waren, Austausch defekter Bestandteile der defekten Waren oder Austausch defekter Waren (in ihrer Gesamtheit) nach seinem eigenen Ermessen nachbessern kann.

(d) Die vorstehende Gewährleistung gilt nicht für Verbrauchs- und Verschleißartikel mit begrenzter Lebensdauer, insbesondere Sicherungsteile, Schläuche oder Elastomere.

(e) Die vorstehende Gewährleistung wird gewährt, es sei denn, die Mängel an den Waren:

(i) wurden ganz oder teilweise durch eine Verschlechterung der Waren verursacht, die notwendigerweise mit dem Transport der Waren zusammenhängt;
(ii) wurden verursacht, während das Warenrisiko beim Käufer lag, durch:
(aa) vorsätzliche Versäumnis oder Fahrlässigkeit des Käufers oder seiner Angestellten, Vertreter, Berater oder Subunternehmer;
(bb) das Auftreten eines Unfalls;
(cc) die Nichteinhaltung der Anweisungen des Verkäufers in Bezug auf Lagerung, Verwendung, Installation, Inbetriebnahme oder Wartung der Waren durch den Käufer;
(dd) das Versäumnis des Käufers, die guten Geschäftspraktiken einzuhalten;
(ee) die Reparatur oder Änderung der Ware durch den Käufer ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers;
(ff) sonstige ungewöhnliche Bedingungen oder äußere Umstände wie beispielsweise Korrosion oder übermäßiger Schmutz im System oder Ausfall der Stromversorgung.

(f) Sofern in dieser Ziffer 8 nichts anderes vorgesehen ist, haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer nicht für Mängel, die nicht der in dieser Ziffer 8 genannten Gewährleistung entsprechen.

(g) Die Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für reparierte oder ersetzte Waren, die vom Verkäufer unter der Ziffer 8(c) geliefert Bei Beseitigung eines Mangels gemäß diesen Gewährleistungsbedingungen beginnt die Gewährleistungsfrist jedoch nicht erneut von vorn zu laufen.

(h) Der Verkäufer hat alle zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Reise-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

9. Rücksendungen und Erstattung

(a) Der Verkäufer erstattet dem Käufer keine vom Käufer gezahlten Beträge, wenn der Käufer die Waren (oder einen Teil davon) zurücksendet, es sei denn, der Verkäufer hat zuvor einer Rückzahlung schriftlich zugestimmt. Bei einer solchen Zustimmung verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer eine Mindestbearbeitungsgebühr von 30 % des Rechnungsbetrags zu zahlen.

(b) Um sich für eine Rückerstattung zu qualifizieren, muss die Ware angemessen verpackt sein, um sie vor Transportschäden zu schützen, und muss sich innerhalb von zweiundzwanzig (22) Werktagen nach Lieferung an den Käufer in einem verkaufsfähigen Zustand Der Begriff „Waren“ innerhalb dieser Ziffer 9(b) hat die in Ziffer 6(a) angegebene Bedeutung.

10. Anweisungen zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

(a) Der Käufer hat die schriftlichen Anweisungen des Verkäufers in Bezug auf die Verwendung und Anwendung der Waren sowie deren Änderungen strikt einzuhalten und sicherzustellen, dass eine andere Person als der Käufer, welche die Waren erwirbt oder Zugang zu ihnen hat, diese Anweisungen ebenfalls einhält.

(b) Der Käufer ist allein verantwortlich und hält den Verkäufer von allen Schäden frei, die ihm im Zusammenhang mit der Verwendung der Waren entstanden sind:

(i) sofern die Installations-, Betriebs- und Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht strikt befolgt wurden; oder
(ii) zu einem Zweck, der vom Verkäufer nicht schriftlich genehmigt wurde; oder
(iii) als eine Komponente oder ein Rohstoff für ein Produkt, das einen Fehler in der Konstruktion oder der Herstellung aufweist.

11. Nicht verwendet

BEREITSTELLUNG VON DIENSTLEISTUNGEN

12. Lieferzeitraum

(a) Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt ist, kann der Verkäufer die Dienstleistung binnen eines Zeitraums von einem (1) Jahr ab Zugang der Auftragsbestätigung gemäß Ziffer 3(d) (die „Laufzeit der Dienstleistungen“)

(b) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Preis für die Dienstleistungen jederzeit während der Laufzeit der Dienstleistungen zu erhöhen. Der Verkäufer wird dem Käufer eine solche Erhöhung mindestens acht (8) Wochen vor dem geplanten Zeitpunkt der Erhöhung schriftlich mitteilen. Wenn die Erhöhung für den Käufer nicht akzeptabel ist, muss er den Verkäufer innerhalb von zwei (2) Wochen nach der Benachrichtigung durch den Verkäufer schriftlich benachrichtigen, und der Verkäufer hat das Recht, unbeschadet seiner sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe, den Vertrag gegenüber dem Käufer mit einer Frist von vier (4) Wochen schriftlich zu kündigen.

13. Erbringung von Dienstleistungen

(a) Der Verkäufer vereinbart, die Dienstleistungen in allen wesentlichen Belangen gemäß der Spezifikation für Dienstleistungen zu erbringen und bei Bedarf Ersatzteile und/oder Verbrauchs- und Verschleißmaterial an die Werke und/oder Anlagen des Käufers an die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Standorten zu

(b) Wenn der Verkäufer vereinbart, Ersatzteile und/oder Verbrauchs- und Verschleißmaterialien zu liefern, erfolgt diese Lieferung ausschließlich auf dieser Grundlage.

(c) Jedes angegebene Leistungsdatum ist nur eine Schätzung und der Zeitpunkt für die Erbringung der Dienstleistungen ist nicht vertraglich Der Verkäufer wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um ein angegebenes Leistungsdatum einzuhalten. Wenn kein Leistungsdatum angegeben ist, werden die Dienstleistungen innerhalb einer angemessenen Zeit ausgeführt.

(d) DER VERKÄUFER ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR JEDWEDE VERLUSTE (GEMÄSS DEFINITION), DIE DIREKT ODER UNMITTELBAR DURCH EINEN VERZUG BEI DER ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNGEN VERURSACHT WERDEN, SELBST, WENN DIESER VERLUST DURCH DIE FAHRLÄSSIGKEIT DES VERKÄUFERS ENTSTEHT, SOFERN KEIN ABSICHTLICHES ODER GROB FAHRLÄSSIGES FEHLVERHALTEN DES VERKÄUFERS VORLIEGT.

(e) GEMÄSS ZIFFER 13(G) BERECHTIGT JEGLICHER VERZUG BEI DER ERBRINGUNG DER LEISTUNGEN DEN KÄUFER DEN VERTRAG ZU KÜNDIGEN ODER RÜCKABZUWICKELN, SOFERN DIESER VERZUG ÜBER 180 TAGE ZURÜCKLIEGT.

(f) GEMÄSS ZIFFER 13(G) BESCHRÄNKT SICH DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS FÜR NICHT ERBRACHTE DIENSTLEISTUNGEN ENTWEDER AUF DIE ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNGEN IN EINEM ANGEMESSENEN ZEITRAUM ODER DIE ERTEILUNG EINER GUTSCHRIFT GEMÄSS DEM IM VERTRAG VEREINBARTEN VERGÜTUNGSSATZ, DIE DEM KÄUFER VOM VERKÄUFER  FÜR  DIE  ERBRINGUNG  DER DIENSTLEISTUNGEN  IN RECHNUNG GESTELLT WURDEN.

(g) Wenn die Erbringung der Dienstleistungen des Verkäufers durch den Käufer verhindert oder verzögert wird oder wenn der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt („Verzug des Käufers“), gilt bei einer schriftlichen Mitteilung durch den Verkäufer an den Käufer über den Verzug des Käufers:

(i) dass der Verkäufer unbeschadet seiner anderen Rechte oder Rechtsmittel das Recht hat, die Erbringung der Dienstleistungen auszusetzen, bis der Käufer den Zahlungsverzug behebt und sich auf den Zahlungsverzug des Käufers beruft, der den Verkäufer von der Erfüllung seiner Verpflichtungen befreit, soweit der Verzug durch den Käufer die Ausführung der Dienstleistungen durch den Verkäufer verhindert oder verzögert.
(ii) dass der Verkäufer nicht für Verluste haftet, die dem Käufer entstehen, die sich direkt oder indirekt aus dem Versäumnis des Verkäufers oder der Verzögerung bei der Erbringung der Dienstleistungen ergeben; und
(iii) dass der Käufer dem Verkäufer auf Verlangen alle Verluste zu erstatten hat, die dem Verkäufer direkt oder indirekt aus dem Zahlungsverzug des Käufers entstanden sind.

(h) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Subunternehmer zu beauftragen, alle oder einen Teil der Dienstleistungen (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Bereitstellung, Installation, Wartung oder Reparatur von Teilen oder Ausrüstungen) im Auftrag des Verkäufers zu erfüllen.

(i) Der Verkäufer garantiert, dass er bei der Erbringung der Dienstleistungen angemessene Sorgfalt walten lässt und alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen einhält. Der Verkäufer schließt jedoch die Haftung für alle Verluste aus, die direkt oder indirekt aus einem Ausfall oder einer Verschlechterung der Leistung der Anlage oder Ausrüstung des Käufers resultieren, die dadurch verursacht wird, dass die Anlage oder Ausrüstung oder ein Teil hiervon:

(i) nicht gemäß den geltenden Installations-, Wartungs- oder Betriebsanweisungen verwendet oder betrieben werden; oder
(ii) nicht gemäß den Anweisungen oder Empfehlungen des Verkäufers verwendet oder betrieben werden; oder
(iii) seit dem Datum der Installation oder Inbetriebnahme der Anlage oder Ausrüstung oder ab dem Datum des unmittelbar vorangegangenen Besuchs des Angestellten oder Unterauftragnehmers des Verkäufers vom Käufer oder einem Dritten in irgendeiner Weise angepasst, geändert oder geändert wurden.

(j) Der Käufer garantiert dem Verkäufer, dass die Anlage und Ausrüstung des Käufers in einer Qualität mit Wasser versorgt werden, die BS2486 entspricht und alle zusätzlichen schriftlichen Anforderungen erfüllt, die der Verkäufer dem Käufer in Bezug auf die Anlagen und Geräte des Käufers mitteilt. Der Verkäufer schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die direkt oder indirekt aus einem Ausfall oder einer Verschlechterung der Anlagen oder Ausrüstung des Käufers oder Teilen davon entstehen, die direkt oder indirekt durch einen Verstoß des Käufers gegen diese Garantie verursacht wurden.

(k) In Bezug auf die Prüfung von Sicherheits- und Überdruckventilen im Rahmen der Dienstleistung muss der effektive Bereich für die Durchführung der Prüfung bestimmt Der Käufer muss den Verkäufer über den effektiven Bereich informieren, oder der Verkäufer berechnet den effektiven Bereich auf der Grundlage der Daten, die aus technischen Zeichnungen des Ventilherstellers oder des Käufers hervorgehen. Der Käufer bemüht sich nach besten Kräften, die Richtigkeit der Angaben zu dem Bereich sicherzustellen, der dem Verkäufer zur Verfügung gestellt wird, da diese Angaben für die Genauigkeit der Prüfung von entscheidender Bedeutung sind. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt auf fehlerhafte Testergebnisse zurückzuführen sind, die direkt oder indirekt durch falsche Informationen über den zur Verfügung gestellten effektiven Bereich verursacht wurden.

(l) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, auf Kosten des Käufers die Anlage oder Ausrüstung des Käufers oder Teile hiervon zu ersetzen, die unbrauchbar oder ineffizient sind, wenn der Verkäufer dies für angemessen hält, um seine Verpflichtungen zur Erbringung der Dienstleistungen gemäß der in der Auftragsbestätigung festgelegten Spezifikation zu erfüllen.

(m) Alternativ kann der Verkäufer dem Käufer die Instandsetzung von Teilen der Anlage oder der Ausrüstung des Käufers in Rechnung stellen, die nach vernünftigem Ermessen des Verkäufers nicht auf geeignete oder wirtschaftliche Weise repariert werden können. Der Verkäufer wird dem Käufer eine Schätzung der Instandsetzungskosten für jeden Artikel zur Verfügung Wenn der Käufer nicht damit einverstanden ist, den/die Artikel überholen zu lassen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Umfang der Dienstleistungen nach seinem alleinigen Ermessen zu ändern.

14. Zugang zu den Einrichtungen des Käufers

(a) Der Käufer muss mit dem Verkäufer im Zusammenhang mit dessen Dienstleistungserbringung in allen Angelegenheiten kooperieren und dem Verkäufer die Informationen zur Verfügung stellen, die der Verkäufer zur Erbringung der Dienstleistungen vernünftigerweise benötigt. Der Käufer stellt sicher, dass diese Informationen in allen wesentlichen Punkten korrekt sind.

(b) Der Käufer muss alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Einwilligungen vor dem Datum einholen, an dem die Dienstleistungen beginnen.

(c) Der Käufer gewährt dem Verkäufer, seinen Mitarbeitern, Vertretern, Beratern und Subunternehmern uneingeschränkten und freien Zugang zu den Einrichtungen des Käufers und zu dessen Anlagen und Ausrüstungen, die Gegenstand eines Vertrags sind, vorausgesetzt der Verkäufer und seine Mitarbeiter, Berater und Subunternehmer, erfüllen die Anforderungen des Käufers hinsichtlich der Sicherheit am Standort. Wenn die Mitarbeiter des Verkäufers, dessen Vertreter, Berater und Subunternehmer zum Zeitpunkt eines vorher vereinbarten Besuchs keinen Zugang zu den Einrichtungen des Käufers oder zu Anlagen oder Ausrüstungen erhalten, um die Dienstleistungen zu erbringen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Zeit, die sie in den Einrichtungen des Käufers verbracht haben sowie etwaige weitere Kosten, die für die Durchführung eines späteren Besuchs anfallen werden, ggü. dem Käufer in Rechnung zu stellen.

(d) Sofern der Verkäufer verlangt, stellt der Käufer dem Verkäufer einen sicheren Aufbewahrungsbereich für die Aufbewahrung der Serviceausrüstung des Verkäufers zur Verfügung und verwahrt alle Materialien, Ausrüstungen, Dokumente und sonstiges Eigentum des Verkäufers (die „Serviceausrüstung des Verkäufers“) in diesem Lagerraum in sicherer Verwahrung und auf Risiko des Käufers. Der Käufer darf nur nach schriftlichen Anweisungen des Verkäufers über die Serviceausrüstung des Verkäufers verfügen.

(e) Vor dem Besuch von Mitarbeitern, Vertretern, Beratern oder Subunternehmern des Verkäufers:

(i) gewährleistet der Käufer einen sicheren Zugang zu dem Ort, an dem die Ausrüstung des Verkäufers verwahrt wird;
(ii) stellt der Käufer sicher, dass die Ausrüstung des Verkäufers ordnungsgemäß von den Sachen des Käufers getrennt werden, um sicherzustellen, dass kein plötzlicher Modus operandi gestartet wird;
(iii) wird der Käufer (falls erforderlich) ein geeignetes Gerüst liefern und aufstellen, um den Zugang zu Anlagen und Ausrüstungen des Käufers zu ermöglichen; und
(iv) stellt der Käufer die erforderlichen Hebezeuge und Bediener zur Verfügung.

(f) Nach Besuchen von Mitarbeitern, Vertretern, Beratern oder Subunternehmern des Verkäufers ist der Käufer für die Wiederherstellung des Ortes verantwortlich, an dem die Ausrüstung des Verkäufers installiert wird.

(g) Der Käufer stellt den Angestellten, Vertretern, Beratern und Subunternehmern des Verkäufers jede erforderliche Sicherheitskleidung oder -ausrüstung zur Verfügung, die für die Erfüllung der Sicherheits- und Umweltvorschriften des Käufers erforderlich ist (ausgenommen Schutzhelme, Schutzbrillen, Schutzanzüge und Sicherheitsschuhe, die vom Verkäufer zur Verfügung gestellt werden).

(h) Der Käufer wird dafür sorgen, dass die Angestellten, Vertreter, Berater und Sublieferanten des Verkäufers durch die Haftpflichtversicherung des Käufers für mindestens drei Millionen Pfund (3.000.000 £) pro Ereignis versichert sind, während sich diese Mitarbeiter oder Subunternehmer in den Einrichtungen des Käufers aufhalten.

(i) Noteinsätze sind nur für echte Notfälle der vertragsgegenständlichen Anlage oder Ausrüstung des Käufers bestimmt und werden dem Käufer zu dem in der Auftragsbestätigung angegebenen angemessenen Tagessatz vom Verkäufer in Rechnung Jeder Notruf wird als ein (1) zusätzlicher Dienstleistungstag in Rechnung gestellt, der über die in der Auftragsbestätigung angegebene Anzahl von Tagen für die Erbringung der Dienstleistungen hinausgeht.

(j) Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass der Verkäufer zu keinem Zeitpunkt einen Teil der Einrichtung(en) des Käufers besitzen, besetzen oder kontrollieren (oder auch nur scheinbar kontrollieren) darf und/oder ihm keine Pflichten oder Verantwortung nach Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften oder nach sonstigem Gewohnheitsrecht in Bezug auf einen Teil der Standorte des Käufers entstehen.

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15. Zahlung

(a) In Bezug auf die Waren darf der Verkäufer dem Käufer vorbehaltlich der Ziffer 15(c) bei Abschluss der Lieferung der Waren oder zu jeder Zeit danach den vollen Kaufpreis der Waren in Rechnung stellen.

(b) In Bezug auf die Dienstleistungen stellt der Verkäufer dem Käufer die Dienstleistungen monatlich rückwirkend in Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(c) Der Verkäufer kann dem Käufer nach freiem Ermessen die Zahlung der Ware in Raten mit schriftlicher Erklärung gestatten, oder er kann die Zahlungsfrist für den Käufer schriftlich verlängern. Wenn der Verkäufer der Zahlung in Raten zustimmt oder die Zahlungsfrist verlängert wird, stellt der Verkäufer dem Käufer monatlich die vereinbarten Raten des Kaufpreises in Der Verkäufer kann nach seinem freien Ermessen durch schriftliche Mitteilung an den Käufer (mit sofortiger Wirkung) die Zahlungsfristverlängerung oder die Ratenzahlung widerrufen.

(d) Der Käufer bezahlt jede vom Verkäufer vorgelegte Rechnung:

(i) innerhalb von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum oder innerhalb einer anderen Frist nach dem im Vertrag individuell vereinbarten Rechnungsdatum; und
(ii) in Euro.

(e) Die Zeit ist in Bezug auf die Zahlung von wesentlicher Bedeutung.

(f) Alle Beträge, die der Käufer im Rahmen des Vertrags zu zahlen hat, verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Löst eine Lieferung Umsatzsteuer aus, so hat der Käufer dem Verkäufer nach Erhalt einer gültigen Mehrwertsteuerrechnung den Mehrwertsteuerbetrag zu zahlen, die vom Verkäufer für die Erbringung der Dienstleistungen oder der Waren abgeführt werden.

(g) Der Käufer leistet alle aus dem Vertrag geschuldeten Zahlungen vollständig ohne jeden Abzug, sei es durch Aufrechnung, Gegenforderung, Skonto, Minderung oder auf sonstige Weise, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

(h) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer frei verfügbare Mittel erhalten hat.

(i) Alle aus dem Vertrag an den Verkäufer zu leistenden Zahlungen sind trotz anders lautender Bestimmungen sofort bei Kündigung zur Zahlung fällig.

(j) Wenn der Käufer dem Verkäufer einen vertraglich fälligen Betrag nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt hat:

(i) ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer gemäß § 286 ff. BGB Zinsen zu bezahlen; und
(ii) kann der Verkäufer kann nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist und ohne Haftung gegenüber dem Käufer die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag und aus jedwedem anderen Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer aussetzen oder den Vertrag und jedweden anderen Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer mit sofortiger Wirkung kündigen.

(k) Wenn der Käufer dem Verkäufer einen Betrag ohne Tilgungsbestimmung bezahlt, wird der gezahlte Betrag nach den Vorstellungen des Verkäufers Der Verkäufer kann den bezahlten Betrag in seiner Gesamtheit einer oder mehreren bestimmten Positionen zuordnen, die zur Zahlung fällig sind.

16. Widerruf

(a) Ein Vertrag kann vom Käufer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers widerrufen werden.

(b) Wenn der Verkäufer damit einverstanden ist, dass der Käufer den gesamten Vertrag oder einen Teil hiervon widerruft, kann der Verkäufer unbeschadet anderer Rechte gegen den Käufer, die ihm möglicherweise zustehen, vom Käufer die Zahlung einer Stornogebühr Die Stornogebühr richtet sich nach der Art des Vertrags, der gekündigt werden soll. Für Verträge, die Nicht-Standardausrüstung betreffen, kann eine Stornogebühr von 100 % des Vertragspreises nach dem Versenden der Auftragsbestätigung anfallen.

(c) Für den Fall, dass der Verkäufer mit dem Widerruf eines Vertrages in Bezug auf die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen (oder beides) einverstanden ist, die speziell nach den Anforderungen des Käufers bestellt wurden, haftet der Käufer bis zum Zeitpunkt des Widerrufes zusätzlich zur Zahlung einer Stornogebühr gemäß Ziffer 16(b) für alle sonstigen Kosten, die dem Verkäufer durch den Widerruf anfallen.

17. Geistiges Eigentum

(a) Der Käufer bestätigt, dass:

(i) die Rechte am geistigen Eigentum an den Waren und allen vom Verkäufer oder in seinem Auftrag hergestellten Materialien, die sich auf die Waren und ihre Entwicklung beziehen (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Modelle und ähnliche Gegenstände) (das „Warenmaterial“) das Eigentum des Verkäufers oder der Dritthersteller der Waren sind (sofern zutreffend);
(ii) nichts in diesen Bedingungen oder in einem Vertrag so auszulegen ist, als handelte es sich um die Einräumung einer Lizenz oder eines Rechts des Käufers an den Waren oder den Warenmaterialien. Der Käufer kann die erworbenen Waren unter Beachtung der Schutzrechte Der Käufer unterstützt den Verkäufer nach Bedarf, um zu verhindern, dass Parallelimporteure die Rechte des Verkäufers verwässern; und
(iii) Jeder Goodwill der Schutzrechte innewohnt, die auf den Waren angebracht oder befestigt sind, ist dem Verkäufer überlassen.

(b) Der Käufer darf die Waren nicht umpacken und ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht zulassen, dass Markenzeichen des Verkäufers oder andere Wörter oder Markenzeichen, die für die Waren verwendet werden, ausgelöscht, verdeckt oder ausgelassen oder zusätzliche Marken oder Wörter hinzugefügt werden.

(c) Der Käufer darf (ausgenommen gemäß diesen Bedingungen oder eines Vertrags) kein Warenzeichen oder einen Handelsnamen (einschließlich eines Firmennamens) hinzufügen, die diesem Warenzeichen identisch sind, zum Verwechseln ähneln sind oder ein solches Warenzeichen oder einen Handelsnamen enthalten, an dem der Verkäufer weltweit Rechte besitzt oder beansprucht.

(d) Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt behauptet werden, dass die Waren die Rechte eines Dritten verletzen, oder wenn nach vernünftiger Meinung des Verkäufers eine solche Behauptung wahrscheinlich ist, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen und auf seine Kosten:

(i) die Waren ändern oder ersetzen, um den Verstoß zu vermeiden; oder
(ii) dem Käufer das Recht einräumen, die Waren weiter zu verwenden; oder
(iii) die Ware zu dem vom Käufer gezahlten Preis, abzüglich der Abschreibung, die der Verkäufer für eigene Sachanlagen vornimmt, zurückzukaufen.

(e) Der Käufer wird den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen über:

(i) jedwede tatsächliche, angedrohte oder vermutete Verletzung von geistigen Eigentumsrechten an den Waren oder den Warenmaterialien (oder beidem), über die der Käufer Kenntnis erlangt; und
(ii) jegliche Ansprüche Dritter von denen der Käufer Kenntnis erlangt und die darauf beruhen, dass der Verkauf, die Werbung mit den Waren oder die Verwendung der Warenmaterialien (oder beides) die Rechte eines Dritten

(f) Der Käufer erklärt sich bereit, auf Verlangen des Verkäufers und auf seine Kosten alles zu tun, was vernünftigerweise erforderlich ist, um den Verkäufer bei der Abwehr von Ansprüchen in Bezug auf eine in Ziffer 17(e) genannte Verletzung zu unterstützen. Der Käufer darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers Zugeständnisse oder Erklärungen betreffend diese Ansprüche abgeben oder einen Vergleich abschließen.

(g) Im Falle eines Gerichtsverfahren, einer Klage oder der Geltendmachung von Ansprüchen eines Dritten gegen den Käufer, die eine Verletzung der Rechte dieser Partei am geistigen Eigentum an den Waren oder den Warenmaterialien (oder beidem) geltend machen, verteidigt der Verkäufer sich gegen die Ansprüche oder die Klage auf Kosten des Verkäufers:

(i) sofern der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich über solche Ansprüche, Verfahren oder Klagen informiert; und:
(ii) sofern der Verkäufer die alleinige Kontrolle über die Verteidigung des Anspruchs, des Gerichtsverfahrens oder der Klage erhält, und vorausgesetzt, dass die Haftung des Verkäufers nicht auf einem Verstoß beruht, der sich aus einer Änderungen an den Waren oder den Warenmaterialien (oder beidem) ergibt oder damit in Verbindung steht, die von anderen Personen als dem Verkäufer oder dessen bevollmächtigten Vertretern ausgeführt werden oder aus der Verwendung oder Annexion der Waren oder der Warenmaterialien (oder beides) mit oder an Produkten oder Materialien von Drittanbietern entstehen, die vom Verkäufer nicht ausdrücklich angegeben oder im Voraus ausdrücklich schriftlich genehmigt wurden, oder bei denen der Anspruch, das Gerichtserfahren oder die Klage sich aus der Einhaltung der vom Verkäufer geforderten Änderungen der Spezifikation für Waren oder aus der Verletzung der Herkunft, des Designs oder der Auswahl des Käufers ergeben.

(h) Der Verkäufer erstattet dem Käufer einen Betrag, der einer etwaigen rechtskräftig festgestellten Haftung des Käufers aufgrund einer in Ziffer 17(g) beschriebenen Verletzung entspricht.

(i) Alle Rechte am geistigen Eigentum an oder in Verbindung mit den Dienstleistungen sind Eigentum des Verkäufers.

(j) Alle Rechte am geistigen Eigentum an Materialien, Ausrüstungen, Dokumenten und anderem Eigentum des Verkäufers sind ausschließliches Eigentum des Verkäufers.

18. Handelsverbote

(a) Der Käufer verpflichtet sich gegenüber dem Verkäufer, die Waren nicht weiter zu verkaufen oder anderweitig an Dritte zu liefern, gegen die ein gesetzliches Handelsverbot der Vereinigten Staaten von Amerika oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Union („Sanktionierte Dritte“) vorliegt.

(b) Wenn der Verkäufer unbeschadet der Ziffer 18(a), Kenntnis oder einen Grund zur Annahme hat, dass der Käufer beabsichtigt, die Waren an einen sanktionierten Dritten weiterzuverkaufen oder auf andere Weise zu liefern, kann der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung hierüber an den Käufer die Lieferung der gesamten Waren oder eines Teils hiervon verweigern und haftet gegenüber dem Käufer nicht für eine solche Vorgehensweise.

19. Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse

(a) Vorbehaltlich der Ziffer 19(b) sind die Verpflichtungen und Verbindlichkeiten des Verkäufers gegenüber dem Käufer aus dem Vertrag auf die Bedingungen beschränkt, die in diesen Bedingungen ausdrücklich festgelegt sind.

(b) Unbeschadet anderer Bestimmungen dieser Bedingungen ist die Haftung des Verkäufers nicht ausgeschlossen oder beschränkt für Schäden wegen Betrug oder betrügerische Falschdarstellung, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Tod oder Körperverletzung, die auf Fahrlässigkeit oder der Fahrlässigkeit von Angestellten, Vertretern oder Unterauftragnehmern zurückzuführen sind. Darüber hinaus ist auch eine zwingende Haftung wie nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorhanden.

(c) Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass die beschränkte Gewährleistung und alle Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse des Verkäufers, die in diesen Bedingungen enthalten sind, angemessen sind und sich im Preis der Waren oder Dienstleistungen (oder beidem) (sofern zutreffend) widerspiegeln, und der Käufer damit in Zusammenhang stehende Risiken übernimmt oder sie dementsprechend versichert (oder beides).

(d) VORBEHALTLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER ZIFFERN 19(A) und ODER JEDER ANDEREN ZIFFER HAFTET DER VERKÄUFER GEGENÜBER DEM KÄUFER NICHT FÜR VERLUSTE (WIE DEFINIERT) DIE AUS VERTRAGSVERLETZUNGEN, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER EINEM SONSTIGEN VERSTOSS AUS ODER IN ZUSAMMENHANG MIT EINEM VERTRAG ÜBER DIE LIEFERUNG VON WAREN.

(e) VORBEHALTLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER ZIFFERN 19(A) UND (B) ODER JEDER ANDEREN ZIFFER:

(i) HAFTET DER VERKÄUFER GEGENÜBER DEM KÄUFER NICHT FÜR FOLGESCHÄDEN DIE AUS VERTRAGSVERLETZUNGEN, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER EINEM SONSTIGEN VERSTOSS AUS ODER IN ZUSAMMENHANG MIT EINEM VERTRAG ÜBER DIE LIEFERUNG VON WAREN ENTSTEHEN; UND
(ii) IST DIE HAFUNG DES VERKÄUFERS GEGENÜBER DEM KÄUFER IN BEZUG  AUF ALLE ANDEREN SCHÄDEN, DIE AUS VERTRAGSVERLETZUNGEN, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER EINEM SONSTIGEN VERSTOSS AUS ODER IN ZUSAMMENHANG MIT EINEM VERTRAG ÜBER DIE LIEFERUNG VON WAREN ENTSTEHEN, BESCHRÄNKT AUF DEN WERT DER BEREITGESTELLTEN DIENSTLEISTUNGEN, SOFERN IN EINER AUFTRAGSBESTÄTIGUNG NICHTS ANDERES FESTGELEGT WURDE.

(f) Der Verkäufer haftet nicht für Verluste, die dem Käufer entstehen, wenn Informationen in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung in Verbindung mit anderen Produkten als den Waren und Dienstleistungen verwendet werden.

(g) Diese Ziffer 19 bleibt auch nach der Kündigung des Vertrags bestehen.

20. Höhere Gewalt

(a) Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für den Verzug oder die Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen infolge eines Ereignisses höherer Gewalt.

(b) Wenn das Ereignis höherer Gewalt den Verkäufer für mehr als vierundvierzig (44) Werktage daran hindert, Dienstleistungen oder Waren (oder beides) bereitzustellen, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag mit dem Käufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe sofort durch schriftliche Mitteilung an den Käufer zu kündigen.

21. Zahlungsverzug, Kündigung, Rücknahme, Aussetzung

(a) Der Verkäufer kann den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Käufer mit sofortiger Wirkung kündigen oder beenden, wenn:

(i) der Käufer fällige Beträge zum Fälligkeitsdatum nicht bezahlt, und eine vom Verkäufer gesetzte angemessene Zahlungsfrist abgelaufen ist; oder
(ii) der Käufer anderweitig gegen den Vertrag mit dem Verkäufer verstößt, und wenn der Verstoß, sofern beseitigungsfähig und zuvor schriftlich dem Käufer mitgeteilt, nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Benachrichtigung durch den Käufer behoben wird; oder
(iii) der Verkäufer einen anderen Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kündigt; oder
(iv) der Käufer zahlungsunfähig ist oder anderweitig nicht in der Lage sein wird, seine Schulden zu bezahlen (gemäß InsO) oder die Zahlung seiner Schulden aussetzt oder eine Aussetzung androht oder nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu bezahlen oder seine Zahlungsunfähigkeit eingesteht; oder
(v) der Käufer Verhandlungen mit allen Gläubigern oder einer Gläubigergruppe mit dem Ziel einer Umschuldung aufnimmt, oder einen Kompromiss oder eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern vorschlägt, die nicht dem alleinigen Zweck eines Zusammenschlusses mit oder der Umstrukturierung eines solventen Unternehmens dient;
(vi) ein Antrag eingereicht wird, eine Mitteilung erfolgt, ein Beschluss gefasst oder eine Anordnung für oder im Zusammenhang mit der Abwicklung des Käufers getroffen wird, die nicht dem alleinigen Zweck eines Zusammenschlusses mit oder der Umstrukturierung eines solventen Unternehmens dient;
(vii) ein Gläubiger oder ein Grundpfandrechtberechtigter des Käufers das gesamte Vermögen oder einen Teil des Vermögens des Käufers beschlagnahmt oder gepfändet hat oder die Zwangsvollstreckung oder ein anderes derartiges Verfahren eingehleitet hat und die Pfändung oder das Verfahren nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen freigegeben wird;
(viii) ein Antrag beim zuständigen Gericht gestellt oder vom Gericht angeordnet wird, einen Insolvenzverwalter oder Sachwalter zu bestellen oder die Absicht bekundet wird, einen solchen zu bestellen, oder wenn ein Insolvenzverwalter oder Sachwalter über das Vermögen des Käufers bestellt wird;
(ix) der Verwalter, der Vermögenswerte des Käufers verwaltet, ermächtigt wird, einen Insolvenzverwalter oder Sachwalter zu bestellen oder diesen bestellt hat;
(x) eine sonstige Person berechtigt wird, einen Insolvenzverwalter oder Sachwalter über die Vermögenswerte des Käufers zu bestellen, oder wenn ein Insolvenzverwalter oder Sachwalter bestellt wird;
(xi) ein Ereignis eintritt oder ein Verfahren in Bezug auf den Käufer vor einem zuständigen Gericht eingeleitet wird, das eine gleichwertige oder ähnliche Wirkung wie die in den Ziffern 21(a)(iv) bis (einschließlich) Ziffer (21)(a) (x) genannten;
(xii) der Käufer seinen Geschäftsbetrieb aussetzt, droht, diesen auszusetzen, einzustellen oder droht, seine gesamten oder einen Großteil seiner Geschäfte einzustellen;
(xiii) die finanzielle Lage des Käufers sich in einem solchen Ausmaß verschlechtert, dass nach Ansicht des Verkäufers die Fähigkeit des Käufers, seine vertraglichen Verpflichtungen angemessen zu erfüllen, gefährdet

(b) Für den Fall, dass der Verkäufer den Vertrag gemäß Ziffer 21(a) kündigt oder beendet, kann der Verkäufer (nach freiem Ermessen und unbeschadet seiner anderen Rechte gemäß diesen Bedingungen oder nach anwendbarem Recht) durch schriftliche Mitteilung an den Käufer eine oder - soweit nicht miteinander unvereinbar - mehrere der folgenden Handlungen ausführen:

(i) die Warenlieferungen aus einem Vertrag mit dem Käufer aussetzen;
(ii) jede ausdrückliche oder stillschweigende Befugnis zum Weiterverkauf oder zur Verwendung von Waren widerrufen, deren Titel nicht auf den Käufer übergegangen ist („Entsprechende Waren“);
(iii) ggü. dem Käufer die Rückübertragung Entsprechender Waren an den Verkäufer

22. Vertraulichkeit

Sowohl Verkäufer als auch Käufer (die „Empfangende Partei“) sind verpflichtet, jegliches technische oder kommerzielle Know-how, Spezifikationen, Erfindungen, Verfahren oder Initiativen, die vertraulich sind und der Empfangenden Partei von der anderen Partei („Offenlegende Partei“), deren Angestellten, Vertretern oder Subunternehmern offengelegt wurden, sowie alle anderen vertraulichen Informationen in Bezug auf das Unternehmen der Offenlegenden Partei, dessen Produkte und Dienstleistungen, die die Empfangende Partei erhalten kann, streng vertraulich zu behandeln. Die Empfangende Partei gibt derartige vertraulichen Informationen nur an diejenigen ihrer Angestellten, Vertreter und Subunternehmer weiter, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Empfangenden Partei Kenntnis von diesen vertraulichen Informationen haben müssen, und stellt sicher, dass diese Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer den in dieser Ziffer 22 festgelegten Verpflichtungen nachkommen, als wären sie selbst Vertragspartner. Die Empfangende Partei kann vertrauliche Informationen der Offenlegenden Partei auch dann offenlegen, soweit dies gesetzlich von einer öffentlichen Behörde oder von einem zuständigen Gericht verlangt wird oder vorgeschrieben wird. Diese Ziffer 22 bleibt auch nach Ablauf des Vertrags bestehen.

23. Verschiedenes

(a) Die Rechte des Verkäufers unter diesen Bedingungen gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten, die dem Verkäufer nach geltendem Recht oder aus anderen Gründen bestehen.

(b) Sofern der Käufer aus mindestens zwei Personen besteht, sind ihre Verpflichtungen bindend.

(c) Sofern nicht individuell vereinbart oder anderweitig gemäß diesen Bedingungen zulässig, darf der Käufer ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder ganz noch teilweise einen Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, anderweitig über einen Vertrag oder Rechte oder Verpflichtungen hierunter (oder beide) (soweit zutreffend) verfügen. Jede solche Handlung, die vom Käufer ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers eingeleitet wurde, ist unzulässig.

(d) Der Verkäufer kann seine Rechte aus einem Vertrag oder einem Teil davon jederzeit an eine Person, Firma oder ein Unternehmen abtreten, übertragen, belasten oder anderweitig darüber verfügen.

(e) Ein Verzicht des Verkäufers auf vertragliche oder gesetzliche Rechte ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt. Jedwede Pflichtverstöße oder Verzögerungen durch den Verkäufer bei der Ausübung oder teilweisen Ausübung von Rechten oder Pflichten gemäß dem Vertrag oder per Gesetz stellen keinen Verzicht des Verkäufer auf dieses oder jedes andere Recht oder Rechtsmittel dar. Die Ausübung eines einzelnen Rechts durch den Verkäufer steht der weiteren Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs nicht entgegen.

(f) Ein Verzicht des Verkäufers hinsichtlich eines Verstoßes des Käufers oder einer Nichterfüllung einer Bestimmung des Vertrags gilt nicht als Verzicht mit Blick auf einen späteren Verstoß oder eine Nichterfüllung und berührt die anderen Vertragsbedingungen nicht.

(g) Keine Vertragsbestimmung ist durch eine Person durchsetzbar, die nicht Vertragspartei ist

(h) Keine Partei:

(i)
wird auf betrügerische Praktiken in Bezug auf die Erlangung oder Ausführung des Vertrags, insbesondere durch Täuschung hinsichtlich der Art, Qualität oder Menge der Waren oder Dienstleistungen, die geliefert oder geliefert werden sollen, oder der Herstellungsmethoden oder - verfahren zurückgreifen;
(ii) bietet einem Mitarbeiter der anderen Partei ein Geschenk oder eine Gegenleistung jeglicher Art als Anreiz oder als Belohnung dafür an, dass sie etwas getan oder unterlassen oder Handlungen im Zusammenhang mit dem Erhalt oder der Ausführung des Vertrags unternommen hat; und
(iii) wird eine Straftat begehen:

(aa) die nach dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB), die Prävention of Corruption Acts 1889-1916 oder dem Bribery Act 2010 strafbar ist;
(bb) die unter irgendeinem Gesetz als eine betrügerische Handlung verfolgt wird.

Falls eine Partei gegen